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Übersicht & Offizielle Schengen-Regeln
Gemäß der Verordnung (EU) 2016/399 dürfen Drittstaatsangehörige nicht länger als 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Schengen-Raum verweilen. Alle Aufenthalte in den 29 Mitgliedsstaaten werden zusammengezählt.
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